Einführung in das Thema Patientenverfügung

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder gar nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Die nächsten Verwandten, ob volljährige Kinder oder Ehegatte, können in solchen Situationen nicht automatisch für Sie rechtlich handeln und entscheiden, da das Gesetz bei einem Volljährigen keine gesetzliche Vertretung für Angehörige vorsieht. Das Betreuungsgericht würde daher für Sie einen Betreuer bestellen.

Hier hilft, zur Vermeidung einer Betreuerbestellung, die Bevollmächtigung Ihrer Vertrauensperson, die für Sie handeln kann.

Im Falle einer schweren Erkrankung, des nahenden Todes oder einer schweren Dauerschädigung des Gehirns stellt sich die Frage nach Ihrem wirklichen Willen in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen.

Hier hilft eine Patientenverfügung, die Ihren wirklichen, in einwilligungsfähigem Zustand geäußerten Willen zum Ausdruck bringt.