Vollmacht statt Betreuung
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder gar nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Die nächsten Verwandten, ob Ehegatte oder volljährige Kinder, können in solchen Situationen nicht automatisch für Sie rechtlich handeln und entscheiden, da das Gesetz bei einem Volljährigen keine gesetzliche Vertretung für Angehörige vorsieht. Das Betreuungsgericht würde daher für Sie einen Betreuer bestellen.
Hier hilft, zur Vermeidung einer Betreuerbestellung, die Bevollmächtigung Ihrer Vertrauensperson, die Sie in der Vollmacht ermächtigen, für Sie handeln zu dürfen.
Dies ist um so wichtiger, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben. Denn nur ein Bevollmächtigter kann dieser Gehör verschaffen, das bedeutet, diese auch gegenüber Ärzten und Pflegepersonen durchsetzen!
