Hintergründe Kolping

Hintergrund

Das Kolping Bildungswerk e.V. ist ein modernes und leistungsfähiges Bildungsunternehmen mit mehr als vierzig Jahren Erfahrung und Kompetenz in der berufsbezogenen Sozialarbeit. Sein Dienstleistungsangebot ist breit gefächert und umfasst neben berufsbegleitenden Ausbildungen themenbezogene Schulungen und Vorträge.

Frau Rechtsanwältin Schmidt ist seit Jahren als Dozentin im Fachbereich Recht und als Referentin für Vorträge zu aktuellen Themen tätig. Sie hat sich auf vorsorgende rechtliche Gestaltungen spezialisiert, insbesondere Vollmachten, Patientenverfügungen, Testamente und Erbverträge.

Frau Schmidt ist darüber hinaus langjährige Referentin bei Bildungsträgern und berufsständischen Vereinigungen zum Thema Patientenverfügungen und gefragte Ansprechpartnerin für die Medien ( vgl. „Das Neueste aus der Medizin 2006“ bei Reader´s Digest, S. 62 ).

Nachdem die Frage nach der Verfügbarkeit verständlich abgefasster und rechtssicher formulierten Formularen immer wieder nach Vorträgen und Seminaren gestellt wird, bietet Frau Schmidt in Kooperation mit dem Kolping Bildungswerk e.V. Interessenten an, eine von ihr gestaltete Patientenverfügung ebenso wie eine Vorsorgevollmacht und eine Generalvollmacht über das Kolping-Bildungswerk zu bestellen.

Hinweis: Für Freiberufler oder Gewerbetreibende bedarf die Generalvollmacht der Erweiterung durch spezifische, unternehmensbezogene Ermächtigungen, die in den Formularen nicht berücksichtigt sind!

Einführung

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder gar nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Die nächsten Verwandten, ob volljährige Kinder oder Ehegatte, können in solchen Situationen nicht automatisch für Sie rechtlich handeln und entscheiden, da das Gesetz bei einem Volljährigen keine gesetzliche Vertretung für Angehörige vorsieht. Das Vormundschaftsgericht würde daher für Sie einen Betreuer bestellen.

Hier hilft, zur Vermeidung einer Betreuerbestellung, die Bevollmächtigung Ihrer Vertrauensperson, die für Sie handeln kann.

Im Falle einer schweren Erkrankung, des nahenden Todes oder einer schweren Dauerschädigung des Gehirns stellt sich die Frage nach Ihrem wirklichen Willen in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen.

Hier hilft eine Patientenverfügung, die Ihren wirklichen, in einwilligungsfähigem Zustand geäußerten Willen zum Ausdruck bringt.


version 2.0 vom 10.01.2007